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Kein Vorschuss für Kinder auf Mallorca

Unterhalt

Deutsche Behörden brauchen Kindern, die bei ihrer deutschen Mutter auf Mallorca leben, keinen Unterhaltsvorschuss zu zahlen. Das entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz in Koblenz in einem Urteil vom 28. Januar (Az.: 7 A 10994/09.OVG). Der Anspruch auf staatliche Unterhaltsleistungen richte sich nach den wirtschaftlichen und sozialen Verhältnissen in Deutschland. Deshalb dürfe e...

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