Kein Vorschuss für Kinder auf Mallorca
Unterhalt
Deutsche Behörden brauchen Kindern, die bei ihrer deutschen Mutter auf Mallorca leben, keinen Unterhaltsvorschuss zu zahlen. Das entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz in Koblenz in einem Urteil vom 28. Januar (Az.: 7 A 10994/09.OVG). Der Anspruch auf staatliche Unterhaltsleistungen richte sich nach den wirtschaftlichen und sozialen Verhältnissen in Deutschland. Deshalb dürfe er davon abhängig gemacht werden, dass der Empfänger seinen Wohnsitz in Deutschland habe.
Geklagt hatten zwei auf der spanischen Mittelmeerinsel lebende Kinder. Weil der Vater aus Rheinland-Pfalz nicht zahlte, habe die Mutter einen Unterhaltsvorschuss beantragt. Eine Klage vor dem Verwaltungsgericht wurde jedoch abgewiesen. Das OVG bestätigte nun diese Entscheidung. Nach dem Unterhaltsvorschussgesetz stehe einem Kind vor Vollendung des zwölften Lebensjahres ein Vorschuss nur zu, wenn es bei einem Elternteil in Deutschland aufwachse. Diese Regelung verstoße nicht gegen das europarechtlich garantierte Recht auf Freizügigkeit.
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