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Keine dauerhafte Anstellung

Jugendvertreter

Jugend- und Auszubildendenvertreter haben gute Chancen auf eine Festanstellung in Betrieben, die Leiharbeiter beschäftigen. Der Arbeitgeber könne verpflichtet werden, einen dauerhaften Leiharbeitsplatz für einen Jugendvertreter freizumachen, urteilte kürzlich das Bundesarbeitsgericht in Erfurt (Az: 7 ABR 89/08). Das Gericht hob damit ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm auf. Dieses hatte dem ...

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