Thüringer Kommunen scheitern vor Gericht

Verfassungsgericht lehnt Beschwerde gegen Finanzausgleich und Forderung nach mehr Geld ab

  • Lesedauer: 1 Min.

Weimar/Erfurt (dpa/ND). Die Thüringer Kommunen sind mit ihrem Anspruch auf mehr Geld vom Land vor Gericht gescheitert. Das Landesverfassungsgericht lehnte ihre Beschwerde gegen den Kommunalen Finanzausgleich am Donnerstag in Weimar einstimmig als unzulässig ab. Die drei klagenden Kommunen Gera, Bad Langensalza und Straufhain im Kreis Hildburghausen könnten nur für ihre eigenen Belange streiten und nicht für alle Kommunen, hieß es zur Begründung.

Mit ihrer Verfassungsbeschwerde wollten die Gemeinden die Berechnungsgrundlage des Finanzausgleichs zu Fall bringen und das Land zwingen, ihnen 390 Millionen Euro zusätzlich zu zahlen. In den vergangenen Jahren erhielten sie jeweils rund 2,8 Milliarden Euro. Innenminister Peter Huber (CDU) reagierte erleichtert auf das Urteil. Zugleich kündigte er eine Reform des Finanzausgleichs an. Aufgaben, die den Kommunen vor wenigen Jahren übertragen wurden, sollen wieder beim Landesverwaltungsamt angesiedelt werden.

Nach Ansicht der Kommunen hat sie das Land bei der Berechnung des Finanzausgleichs über den Tisch gezogen. Das Innenministerium hatte nach einem Urteil des Verfassungsgerichts 2005 die Kosten für jede einzelne kommunale Aufgabe errechnet. Dabei bildete es Durchschnittswerte, die sich vor allem an den besonders effizienten Kommunen orientierten.

Zudem orientierte sich das Ministerium bei der Berechnung der kommunalen Steuereinnahmen am Bundesdurchschnitt der Hebesätze, die in Thüringen jedoch meist geringer sind.

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