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Unwertes Hartz-IV-Leben
Verfassungsfeinde mit Professorentitel auf dem Vormarsch
Der Bremer Professor Gunnar Heinsohn will die Vermehrung der Unterschichtler stoppen. Seine Klassenhygiene darf Heinsohn auch über seriöse Zeitungen verbreiten.
Der Paragraf 130 des Strafgesetzbuches zur Volksverhetzung ist klar formuliert: »Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, zum Hass gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt oder zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordert oder die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet, w...
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