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Nachlassregelungen: Ein plötzlicher Erbfall – was tun, wenn kein Testament zu finden ist?

Notarkammern

Der Tod eines nahen Angehörigen ist ein schmerzliches Ereignis. Trotzdem dulden eine Reihe unvermeidbarer Angelegenheiten keinen Aufschub.

Während die erforderliche Sterbeanzeige häufig vom Bestattungsinstitut veranlasst wird, müssen die Hinterbliebenen die Klärung der Frage, wer Erbe geworden ist, dann selbst vornehmen. Hatte der Verstorbene ein notarielles Testament errichtet, bereitet dies im Regelfall keine Probleme. Da ein solches zwingend beim Nachlassgericht verwahrt wird, werden nach dem Erbfall alle testamentarischen und ges...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/167715.nachlassregelungen-ein-ploetzlicher-erbfall-n-was-tun-wenn-kein-testament-zu-finden-ist.html

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