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BGH kratzt an der Ölpreisbindung von Erdgas

Erneut verbraucherfreundliches Urteil aus Karlsruhe / Wirkungen dürften eher gering sein

Die Ölpreisbindung bei Erdgas ist in die Jahre gekommen – auch aus juristischer Sicht.

Karlsruhe (ND-Stenger/dpa). Gasversorger dürfen ihre Preise nicht mehr ausschließlich an die Entwicklung des Preises von extra leichtem Heizöl binden. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Mittwoch entschieden und damit die Rechte der Gaskunden gestärkt. Die Karlsruher Richter erklärten, die alleinige Bindung an diesen Faktor benachteilige die Kunden unangemessen und könne deshalb ni...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/167875.bgh-kratzt-an-der-oelpreisbindung-von-erdgas.html

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