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Stadtrats-Entschädigung von Hartz IV abziehbar

Linkspartei-Politikerin war vor Gericht gezogen

Würzburg (dpa/ND). Die Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Stadträte kann zum Teil auf deren Hartz-IV-Leistungen angerechnet werden. Das Sozialgericht Würzburg entschied am Montag, dass nur 204 Euro der Entschädigung pauschal geschont werden. Darüber hinaus müssten die Stadträte konkret nachweisen, dass sie das Geld etwa für Porto, Literatur oder Fortbildungen verwendet hätten. Tun sie das nic...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/168167.stadtrats-entschaedigung-von-hartz-iv-abziehbar.html

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