Stadtrats-Entschädigung von Hartz IV abziehbar
Linkspartei-Politikerin war vor Gericht gezogen
Würzburg (dpa/ND). Die Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Stadträte kann zum Teil auf deren Hartz-IV-Leistungen angerechnet werden. Das Sozialgericht Würzburg entschied am Montag, dass nur 204 Euro der Entschädigung pauschal geschont werden. Darüber hinaus müssten die Stadträte konkret nachweisen, dass sie das Geld etwa für Porto, Literatur oder Fortbildungen verwendet hätten. Tun sie das nicht, wird ihnen der Betrag als Einkommen von den Zahlungen des Arbeitslosengeldes II abgezogen. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Präzedenzfalles ließen die Richter trotz des niedrigen Streitwertes eine Berufung zu.
Geklagt hatte eine Linkspartei-Politikerin, deren niedriges Einkommen aus einem Teilzeit-Job von der Bundesagentur für Arbeit aufgestockt worden war. Als sie im März 2008 Würzburger Stadträtin wurde, zog die Arge der alleinerziehenden Mutter die Aufwandsentschädigung in Höhe von rund 650 Euro im Monat ab. Begründung: Es handele sich dabei um Einkommen, das zum Lebensunterhalt verwendet werden müsse.
Die Entschädigung werde nicht nur für die Mühe und den zeitlichen Aufwand gezahlt, sondern beinhalte auch die materiellen Kosten, erläuterte hingegen ein Gerichtssprecher. Die Kammer habe sich deshalb am Steuerrecht orientiert, wo 204 Euro ohne Nachweis steuerfrei sind. Darüber hinaus wären jedoch Einzelaufstellungen nötig. Da die Stadträtin diese jedoch aus Gründen des Datenschutzes und der Gleichbehandlung nicht vorlegte, wurde ihre Klage abgewiesen.
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