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Bundesverfassungsgericht: Kein Herauspicken einzelner Mieter

Rechtsprechung

Haben sechs Mietparteien jeweils eine Parabolantenne am Haus montiert, darf der Vermieter nicht nur gegen einen Mieter vorgehen und nur von ihm die Beseitigung der Antenne verlangen, hat das Bundesverfassungsgericht (1 BvR 1320/04) entschieden. Nach Darstellung des Mietervereins Dresden und Umgebung e.V. bestätigten die Verfassungsrichter, dass Vermieter nicht eine Mietpartei herauspicken und dann...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/168211.bundesverfassungsgericht-kein-herauspicken-einzelner-mieter.html

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