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Nach dem Urteil

Es war ein guter Tag für die Bürger der hessischen Stadt Wetzlar und die Wasserverbraucher bundesweit. Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofes (BGH) legte am 2. Februar grundsätzlich fest, dass Kartellbehörden Wasserversorger bei Preismissbrauch zu einer bis zu 29-prozentigen Absenkung der Tarife verdonnern dürfen. Der Wasserversorger Wetzlars hatte nach Meinung der Richter nicht schlüssig begrün...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/169069.nach-dem-urteil.html

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