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Nach dem Urteil

  • Jörg Meyer
  • Lesedauer: 2 Min.

Es war ein guter Tag für die Bürger der hessischen Stadt Wetzlar und die Wasserverbraucher bundesweit. Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofes (BGH) legte am 2. Februar grundsätzlich fest, dass Kartellbehörden Wasserversorger bei Preismissbrauch zu einer bis zu 29-prozentigen Absenkung der Tarife verdonnern dürfen.

Der Wasserversorger Wetzlars hatte nach Meinung der Richter nicht schlüssig begründet, warum er seine Wassertarife viel höher festsetzte als vergleichbare Versorger. Der Anbieter musste den Preis senken. Insgesamt hatte das hessische Wirtschaftsministerium als Landeskartellbehörde Verfahren gegen neun Versorger eingeleitet. Weitere Entscheidungen habe es nach dem Urteil zwar noch nicht gegeben, sagte ein Ministeriumssprecher, »aber wir sehen uns in unserer Rechtsauffassung bestätigt. Durch das BGH-Urteil hat sich die Rechtslage geklärt.«

Während in Frankfurt am Main bald das nächste Verfahren gegen zu hohe Wassertarife entschieden wird und auch bei den Berliner Wasserbetrieben als einem der größten von bundesweit 6200 Wasserversorgern ein Verfahren ansteht, setzt man in Brandenburg auf Verhandlungen. In den letzten fünf Jahren seien alle Forderungen nach Preissenkungen bei Gas oder Wasser ohne kartellrechtliche Verfügungen umgesetzt worden, sagte kürzlich der Chef der Landeskartellbehörde, Hans-Anton Zebralla. In Sachsen werden derzeit Überprüfungen vorbereitet, aber nicht als direkte Folge des BGH-Urteils, so eine Sprecherin des Wirtschaftsministeriums.

In Nordrhein-Westfalen ist man einen eigenen Weg gegangen und hat die Überprüfung ausgelagert. Bald soll die beauftragte Unternehmensberatung Effektivierungsempfehlungen an die Versorger geben, damit sie ihre Preise niedrig halten oder senken können. »Wenn sie dem innerhalb eines bestimmten Zeitraums nicht nachkommen, bleibt das Kartellrecht«, sagte der Sprecher des Wirtschaftsministeriums, Joachim Neuser.

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