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Fitnessstudio nimmt kein Bargeld

Urteil

Im April 2007 wurde eine Münchnerin Mitglied in einem Fitnessstudio. Der Vertrag sollte eine Laufzeit von 24 Monaten haben. Monatlich war ein Mitgliedsbeitrag von 59,99 Euro zu zahlen, zusätzlich 4,99 Euro für Getränke und eine halbjährliche Betreuungspauschale von 29,99 Euro. Als die Frau den Vertrag unterschrieb, hatte sie gerade keine Bankverbindung. Sie musste daher mit Bargeld zahlen, darauf ...

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