Artikel per E-Mail empfehlen

Sie versenden Überschrift und Teaser sowie den Link auf den Artikel im Online-Angebot von nd. Optional können Sie noch eine Nachricht dazuschreiben.
Sie versenden nur einen Auszug und einen Link, nicht den gesamten Text des Artikels.

Steuer

Zweitwohnung

Ein Münchner Polizeibeamter war und ist mit Hauptwohnsitz bei seiner Mutter in einem Dorf und nicht in München gemeldet. Sein Dienstherr verpflichtete ihn, sich eine nähere Wohnung zu suchen. Im Dezember 1998 mietete er in München eine Wohnung. Ab 2006 sollte der Mann für sie Zweitwohnungssteuer zahlen. Gegen den Steuerbescheid der Stadt München kämpfte der Beamte bis hin zum Bundesverfassungsgeri...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/169967.steuer.html

Nachricht

Empfänger

Absender

Nutzungsbedingungen*

Bitte alle mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.