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Leitungsrecht
Baurat
Bauherren haben das Recht, bestimmte Versorgungsleitungen durch das Nachbargrundstück zu führen, wenn es keine anderen vernünftigen und wirtschaftlich vertretbaren Lösungen gibt, um ihr Grundstück ans öffentliche Netz anzuschließen. Darauf weist der Verband Privater Bauherren (VPB) hin. Allerdings ist dieses sogenannte Notleitungsrecht die Ausnahme und nur möglich, wenn es absolut keine Alternativ...
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/170367.leitungsrecht.html
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