Gen-Pflanzen halten Gerichte auf Trab

Straf- und Zivilprozesse / Klage gegen »Amflora«

  • Uta Heyder, Naumburg
  • Lesedauer: 2 Min.
In Sachsen-Anhalt sollen sechs Gentechnik-Gegner 100 000 Euro Schadensersatz für das Zerstören von gentechnisch veränderten Weizenpflanzen bezahlen. Dagegen gingen sie in Revision.
Auch diese Aktion im fränkischen Düllstadt endete vor Gericht. dpa
Auch diese Aktion im fränkischen Düllstadt endete vor Gericht. dpa

»Nach dieser Erde wäre da keine, die eines Menschen Wohnung wär'« – mit Liedern, Musik und Plakaten machten am Dienstag auf dem Naumburger Markt etwa 50 Gentechnikgegner auf sich aufmerksam.

Anlass war ein Prozess vor dem Oberlandesgericht Sachsen-Anhalt. Sechs Mitglieder der Initiative »Gendreck-weg« wurden 2009 zu 100 000 Euro Schadensersatz verurteilt. Dagegen gingen sie jetzt in Berufung.

2008 hatten die Sechs auf dem Gelände der Gaterslebener Genbank – einer Abteilung des Leibniz-Institutes für Pflanzengenetik und Kulturpflanzenforschung (IPK) – Weizenpflanzen zerstört. Bei dem Versuch sollten gentechnisch veränderte Sortenkreuzungen von »Nordsaat« gestestet werden, was sich Sachsen-Anhalt 386 000 Euro kosten ließ. »Das Interesse an neuen innovativen Winterweizensorten hat eine zunehmende Bedeutung«, so das Magdeburger Kultusministerium.

Für den Laien sei aber nicht erkennbar, dass es sich bei den »innovativen Sorten« um die Kreuzung natürlicher mit manipulierten Pflanzen handelt, so Holger Isabelle Jänicke von »Gendreck-weg«. Hier führe »das Institut seinen eigene Arbeit ad absurdum«, kommentierte Verteidiger Martin Heiming den Umstand, dass das IPK überhaupt solche Versuche durchführt. Tatsächlich sei das nicht seine Aufgabe, es solle seine pflanzengenetische Sammlung für die Nachwelt bewahren. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit habe »widerrechtlich die Auspflanzung der genmanipulierten Weizensaat genehmigt«. Ein Sicherheitsabstand, der Pollenflug ausschließen würde, sei nicht eingehalten worden.

Die Beklagten präsentierten eine Broschüre: Genmanipulationen schädigten die Zucht, Schäden beim Menschen seien möglich. Hier werde »von Laien etwas behauptet, was wissenschaftlich nicht beweisbar« sei, konterte IPK-Anwalt Horst Rehberger. Er kündigte »weitere, notwendige Versuche« an. Das Geld werde man von der Gegenseite erstreiten, da das Land nicht noch einmal zahle. Letzteres werten die Kritiker indes als »großen Erfolg«.

Das Urteil fällt am 25. Mai. Erst kürzlich musste sich eine 28-Jährige vor dem Würzburger Landgericht wegen Zerstörung von Genmais verantworten. Am Mittwoch hatte auch das Amtsgericht Waren (Müritz) mit Gentechnik-Gegnern zu tun, die Bio-Saatkartoffeln auf ein Feld für genveränderte Knollen geworfen hatten. Sie müssen 200 und 300 Euro Strafe zahlen.

Unterdessen hat der BUND Mecklenburg-Vorpommern angekündigt, gegen die Zulassung der genmanipulierten Stärkekartoffel »Amflora« klagen zu wollen – stellvertretend für ein breites Bündnis. Vermutlich werde die Klage in Schwerin eingereicht.

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