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Urteil

In den ersten zwei Wochen nach einem Todesfall dürfen keine Werbebriefe an die Hinterbliebenen geschickt werden. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschieden – und damit den Trauernden offiziell eine Schonfrist zugestanden. Keine Selbstverständlichkeit, denn prinzipiell sollen Unternehmen auf dem Postweg durchaus die Chance haben, für sich zu werben. Vertreterbesuche an der H...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/171231.keine-werbung.html

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