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Urteil
In den ersten zwei Wochen nach einem Todesfall dürfen keine Werbebriefe an die Hinterbliebenen geschickt werden. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschieden – und damit den Trauernden offiziell eine Schonfrist zugestanden. Keine Selbstverständlichkeit, denn prinzipiell sollen Unternehmen auf dem Postweg durchaus die Chance haben, für sich zu werben. Vertreterbesuche an der H...
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