Forderung nach Reform des Strafvollzugs

Experten: Resozialisierung der Verurteilten

  • Lesedauer: 1 Min.

Greifswald (AFP/ND). Rund hundert Strafrechtsexperten haben eine Reform des Strafvollzugs und der Sicherheitsverwahrung für besonders gefährliche Straftäter gefordert. Die Arbeit in den Gefängnissen müsse endlich auf die Resozialisierung der Verurteilten ausgerichtet werden, hieß es in dem am Donnerstag von dem Greifswalder Jura-Professor Frieder Dünkel veröffentlichten Appell. Auf diese Weise erneute Straftaten zu verhindern, sei im »Interesse der Sicherheit der Bevölkerung«.

Ausdrücklich begrüßen die Unterzeichner eine vor zwei Wochen rechtkräftig gewordene Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Dieser hatte die in der Bundesrepublik mögliche rückwirkende und teilweise unbefristete Sicherheitsverwahrung von Gewaltverbrechern als Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verurteilt. Davon seien bis zu 160 Sicherheitsverwahrte in Deutschland betroffen, hieß es in der Erklärung.

Nach Ansicht der Unterzeichner bleibt »ein hoher Prozentsatz der Inhaftierten« in der Sicherungsverwahrung, obwohl sie in Freiheit wohl nicht wieder rückfällig geworden wären. Schuld daran seien vor allem unzuverlässige Rückfallprognosen. Die Juristen, Wissenschaftler und Vollzugspraktiker räumten ein, dass auch auf »Basis einer qualifizierten Gefahrenprognose« entlassene Straftäter »in einigen Fällen« weiter überwacht werden müssten. Dabei sei aber zu verhindern, dass diese »an den Pranger gestellt, diffamiert und erneut ausgegrenzt werden«.

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