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Keinen PC für Hartz-IV-Empfänger
Urteil
Empfänger von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Hartz-IV-Leistungen) haben keinen Anspruch auf Übernahme der Kosten für die Erstanschaffung eines PC. Dies, so der Kieler Fachanwalt für Arbeitsrecht Jens Klarmann, hat jetzt das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (LSG NRW) in einem am 11.05.2010 veröffentlichten Beschluss entschieden und damit den Beschluss des Sozialgerichts De...
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