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Sächsisches Landessozialgericht: Abwrackprämie ist kein Einkommen
Hartz IV
Hartz-IV-Empfänger müssen grundsätzlich keine Einbußen bei Auszahlung einer Abwrackprämie für ihr altes Auto befürchten. Allerdings ist der Wert ihres Neuwagens immer dann als Vermögen anzurechnen, wenn er einen bestimmten Betrag überschreitet, entschied kürzlich das Sächsische Landessozialgericht (Az. L 7 AS 43/10 B ER). Um bis zu 7500 Euro darf demnach der individuelle Vermögensfreibetrag übersc...
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