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Wann ist Sterbehilfe aktiv?

Bundesgerichtshof wird grundsätzlich urteilen

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe wird am 25. Juni sein Grundsatzurteil zur Sterbehilfe verkünden. Es wird erwartet, dass der 2. Strafsenat dann Voraussetzungen nennt, wann die medizinische Behandlung von unheilbar erkrankten und nicht mehr entscheidungsfähigen Patienten abgebrochen werden darf.

Karlsruhe (Agenturen/ND). Der Bundesgerichtshof (BGH) will die rechtlich umstrittene Abgrenzung zwischen passiver und verbotener aktiver Sterbehilfe klären und dazu ein Grundsatzurteil am 25. Juni verkünden. Bei der Verhandlung am Mittwoch wurde deutlich, dass die Umsetzung des Patientenwillens dabei stärker in den Vordergrund rücken wird. Ärzte und Betreuer, die diesem Willen Geltung verschaffen,...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/172253.wann-ist-sterbehilfe-aktiv.html

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