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Im Zweifel gegen den Angeklagten

Bagatellkündigung nützt nur den Arbeitgebern

Der Fall »Emmely« ist nicht das erste skandalöse Urteil seiner Art. Höchstrichterlich wurde schon viel früher über Kündigungen aufgrund von Bagatellen entschieden.

Es ist legendär: Das »Bienenstich-Urteil« läutete 1984 eine neue Ära in der Arbeitsrechtssprechung ein. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) befand damals die fristlose Kündigung einer Bäckereiverkäuferin für zulässig, die ein Stück Kuchen aus der Auslage gegessen hatte. Die Richter beriefen sich dabei auf ein Urteil von 1958. Dort war es um eine Kassiererin gegangen, gegen die der schwerwiegende Verdac...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/172821.im-zweifel-gegen-den-angeklagten.html

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