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Vermietern mehr Rechte zugesichert

BGH-Urteile

Der Bundesgerichtshof hat bei jüngsten Entscheidungen Vermietern mehr Rechte zu Lasten ihrer Mieter zugesichert. Dafür einige Beispiele: Mindern Mieter wegen »vermeintlicher Wohnungsmängel über längere Zeit« die Miete, müssen sie mit fristloser Kündigung und Räumung der Wohnung rechnen, heißt es im Urteil vom 12. Mai 2010. Az. VIII ZR 96/09.

Als Begründung für die Kündigung reiche es aus, wenn der Vermieter den Zahlungsverzug angebe und den Gesamtbetrag der »früheren Mietrückstände« aufliste, urteilte der BGH. Es müsse nur klar sein, von welchem Mietrückstand der Vermieter ausgehe, damit die Gerichte mit Hilfe dieser Angaben die Stichhaltigkeit der Kündigung prüfen können. (Grundsätzlich berechtigt eine Mietminderung wegen erheblicher...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/173117.vermietern-mehr-rechte-zugesichert.html

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