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Hartz IV: Keine Begrenzung der Mietkosten

Bundessozialgericht

Hartz-IV-Empfänger haben die freie Wahl beim Umzug in einen anderen Ort – auch wenn dies für die Behörden höhere Unterkunftskosten bedeutet. Das Jobcenter sei zur vollen Kostenübernahme verpflichtet, wenn die Miete am neuen Wohnort angemessen sei, urteilte kürzlich das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel.

Nur bei einem Umzug innerhalb einer Kommune würden anderslautende gesetzliche Regelungen greifen. Hier brauche die Behörde nur den günstigen Mietpreis der alten Wohnung zu bezahlen, entschied das BSG. (AZ: B 4 AS 60/09 R) Das oberste Sozialgericht sprach mit seinem Urteil dem Kläger, einem 57-jährigen Mann, weitere 128 Euro monatlich für seine Miete zu. Der Musiker war 2008 von einem fränkischen D...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/173121.hartz-iv-keine-begrenzung-der-mietkosten.html

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