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Ein Betrieb, viele Tarifverträge

Bundesarbeitsgericht kippt Tarifeinheit / DGB warnt vor »Zersplitterung«

Künftig können in Betrieben mehrere Tarifverträge nebeneinander gelten. Das entschied am Mittwoch der zehnte Senat des Bundesarbeitsgerichtes (BAG) in Erfurt. Damit stärkt das Gericht Spartengewerkschaften wie die Ärztegewerkschaft Marburger Bund und die Pilotenvereinigung Cockpit.

Mit der Entscheidung habe das BAG den Weg frei gemacht »für eine Kehrtwende im deutschen Tarifrecht«, so der Sprecher des Arbeitsgerichtes Christoph Schmitz-Scholemann. Den Weg zu dieser Entscheidung hatte Ende Januar der Vierte Senat des Bundesarbeitsgerichts geebnet. Der hatte einem Arzt in einer Mannheimer Klinik Recht gegeben. Als Mitglied des Marburger Bundes hatte er verlangt, dass für ihn d...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/173809.ein-betrieb-viele-tarifvertraege.html

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