Ein Betrieb, viele Tarifverträge

Bundesarbeitsgericht kippt Tarifeinheit / DGB warnt vor »Zersplitterung«

  • Haidy Damm
  • Lesedauer: 2 Min.
Künftig können in Betrieben mehrere Tarifverträge nebeneinander gelten. Das entschied am Mittwoch der zehnte Senat des Bundesarbeitsgerichtes (BAG) in Erfurt. Damit stärkt das Gericht Spartengewerkschaften wie die Ärztegewerkschaft Marburger Bund und die Pilotenvereinigung Cockpit.

Mit der Entscheidung habe das BAG den Weg frei gemacht »für eine Kehrtwende im deutschen Tarifrecht«, so der Sprecher des Arbeitsgerichtes Christoph Schmitz-Scholemann. Den Weg zu dieser Entscheidung hatte Ende Januar der Vierte Senat des Bundesarbeitsgerichts geebnet. Der hatte einem Arzt in einer Mannheimer Klinik Recht gegeben. Als Mitglied des Marburger Bundes hatte er verlangt, dass für ihn der Tarifvertrag seiner Gewerkschaft gelte und nicht der Tarifvertrag der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di. Bisher galt der Grundsatz »Ein Betrieb – ein Tarifvertrag«.

Das oberste Arbeitsgericht sieht darin einen Verstoß gegen die Koalitionsfreiheit und damit kleinere Gewerkschaften benachteiligt. »Es gibt keinen übergeordneten Grundsatz, dass für verschiedene Arbeitsverhältnisse derselben Art in einem Betrieb nur einheitliche Tarifregelungen zur Anwendung kommen können«, heißt es in der Begründung. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) befürchtet dagegen »eine Zersplitterung der Tariflandschaft mit negativen Auswirkungen für Beschäftigte und Unternehmen«, so der DGB-Vorsitzende Michael Sommer. Gemeinsam mit dem Arbeitgeberverband hat der DGB bereits vor der Entscheidung eine Initiative gestartet, die die Tarifeinheit gesetzlich absichern soll. Sie fordern, dass bei konkurrierenden Tarifverträgen die Vereinbarung gelten soll, die von der Gewerkschaft ausgehandelt wurde, die die meisten Mitglieder in dem Betrieb hat. Das soll auch für die Friedenspflicht gelten, so dass andere Gewerkschaften in dieser Zeit nicht zu Arbeitskampfmaßnahmen aufrufen dürften.

Der Marburger Bund und andere Spartengewerkschaften sprachen dagegen von einem »Erfolg für alle Arbeitnehmer«. In der Vergangenheit haben diese sich jedoch eher dadurch ausgezeichnet, nicht im Interesse aller Beschäftigten zu verhandeln, sondern ihrer – meist an neuralgischen Punkten im Betrieb sitzenden – Klientel. Der Marburger Bund seinerseits kritisiert die Einheitsgewerkschaften, die »unter dem Banner vermeintlicher Solidarität über Jahre eine sozialpolitisch motivierte Umverteilung zu Lasten hochqualifizierter Berufe organisiert haben«, so der Vorsitzende des Marburger Bundes, Rudolf Henke. Die bisherige Gewerkschaftskonkurrenz wird also durch das Urteil verschärft.

»Wir haben gar nichts gegen Konkurrenz«, betont Jens Schubert von der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di gegenüber ND. »Aber wir haben etwas gegen Schmutzkonkurrenz.« Eine Sicht, der sich die IG Metall anschließt. Denn Arbeitgeber haben die geltende Rechtspraxis durch Abschlüsse von Haustarifverträgen mit der Christlichen Gewerkschaft Metall (CGM) auch ausgenutzt, um Flächentarifverträge auszuhebeln und so Löhne zu drücken und Arbeitszeiten zu verlängern. Interview Seite 2

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