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Ein Schnitt mit Folgen

Bundesgericht stärkt in einem Grundsatzurteil das Selbstbestimmungsrecht von Patienten

Berlin (ND-Klemm). Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat in einem Grundsatzurteil zur Sterbehilfe den angeklagten Anwalt Wolfgang Putz freigesprochen – und dadurch das Selbstbestimmungsrecht der Patienten gestärkt. »Das Abschalten eines Respirators oder der Schnitt durch eine Magensonde ist ein zulässiger Behandlungsabbruch«, begründete die Vorsitzende Richterin Ruth Rissing van Saan die gestrige Entscheidung. Mit Tötung auf Verlangen oder versuchtem Totschlag habe dies nach Ansicht des ...

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