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Nachehelicher Unterhalt: »Neues Paar« in getrennten Wohnungen?

Urteil

1995 hatte sich die Ehefrau von ihrem Mann getrennt und lebte von da an mit ihrem neuen Lebensgefährten zusammen. Im Scheidungsverfahren verwies der Ehemann auf die »verfestigte neue Lebensgemeinschaft«: Damit habe seine Frau jeden Anspruch auf nachehelichen Unterhalt verwirkt. Eine angebliche zweite Wohnung des Pärchens werde nur zum Schein unterhalten, um zu vertuschen, wie eng die Beziehung in ...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/174159.nachehelicher-unterhalt-neues-paar-in-getrennten-wohnungen.html

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