Nachehelicher Unterhalt: »Neues Paar« in getrennten Wohnungen?
Urteil
1995 hatte sich die Ehefrau von ihrem Mann getrennt und lebte von da an mit ihrem neuen Lebensgefährten zusammen. Im Scheidungsverfahren verwies der Ehemann auf die »verfestigte neue Lebensgemeinschaft«: Damit habe seine Frau jeden Anspruch auf nachehelichen Unterhalt verwirkt. Eine angebliche zweite Wohnung des Pärchens werde nur zum Schein unterhalten, um zu vertuschen, wie eng die Beziehung in Wirklichkeit sei. Um diesen Vorwurf zu widerlegen, zog die Frau in eine eigene Wohnung und der Streit um Unterhalt ging schier endlos weiter. Fast endlos, genau genommen: Denn das Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken ersparte dem Ehemann jetzt die Unterhaltszahlungen (Az: 2 UF 140/09). Trotz der getrennten Wohnungen müsse man hier davon ausgehen, dass die Ehefrau in einer »verfestigten neuen Lebensgemeinschaft« lebe, so das OLG. Die Partner verbrächten fast alle Wochenenden, die Feiertage und Urlaube miteinander. Familienfeste würden gemeinsam besucht. Dass das Paar zwei Wohnungen angemietet habe, ändere daran nichts. Denn die offizielle Trennung beruhe nicht auf dem freiwilligen Entschluss, statt einer intimen Beziehung eine distanzierte Fernbeziehung zu führen. Vielmehr habe die Frau damit nur auf einen Beschluss des Amtsgerichts reagiert: Das habe damals der Frau den nachehelichen Unterhalt gestrichen, weil die neuen Lebensgefährten nur scheinbar getrennt lebten. Nur um weiterhin Geld vom Ex-Mann zu bekommen, sei die Ehefrau in eine eigene Wohnung gezogen.
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