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Wer ist anzuschreiben?

Betriebskostenabrechnung

Beide Ehepartner hatten den Mietvertrag unterschrieben. Als der Vermieter eine Nachzahlung geltend machte, schickte er das Schreiben nur an einen der Ehepartner. Die Mieter lehnten deshalb die geforderte Nachzahlung ab. Ihr Argument: Die Abrechnung sei nicht ordnungsgemäß, weil nur einer angeschrieben worden sei, sie müsse einheitlich allen Mietern einer Wohnung zugestellt werden. Das wies der Bun...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/174173.wer-ist-anzuschreiben.html

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