Rot-Rot möchte Kultur der Transparenz

Gesetze zu Bürgerbegehren und Informationsfreiheit wurden verabschiedet

  • Aert van Riel
  • Lesedauer: 2 Min.

Durch kürzlich verabschiedete Gesetze solle besonders die Demokratie sowie eine Kultur der Transparenz gestärkt werden, sagte gestern Klaus Lederer, Vorsitzender der Berliner Linkspartei.

Viel mediale Aufmerksamkeit hatte das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) erhalten. Mit diesem Gesetz hatten die Fraktionen der Grünen sowie der Regierungsparteien SPD und LINKE auf das Volksbegehren der Bürgerinitiative (BI) »Berliner Wassertisch« reagiert, die derzeit Unterschriften für eine komplette Offenlegung der 1999 geschlossenen Verträge zur Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe zwischen dem damaligen schwarz-roten Senat und einem Konsortium aus den Unternehmen Veolia und RWE sammelt.

»Die BI stellt Forderungen, die nicht einfach umzusetzen sind«, erklärte Lederer. Über die Verträge wurde Vertraulichkeit vereinbart. Und diese Klausel könne nicht einfach einseitig durch den Senat außer Kraft gesetzt werden. Die rot-rote Regierung will in den kommenden sechs Monaten mit Veolia und RWE über die Offenlegung verhandeln. Wenn dann keine Vereinbarung getroffen wird, muss der Senat entscheiden, ob die Wahrung der Geschäftsgeheimnisse das öffentliche Interesse an der Offenlegung der Verträge übersteigt. Ansonsten ist der Senat nach sechs Monaten zur Offenlegung verpflichtet.

Auch die Finanziers von Bürgerbegehren sollen künftig einer verschärften Transparenzregelung unterliegen. Die Offenlegungsgrenze einer Zuwendung liegt nach dem neuen Bezirksverwaltungsgesetz bei 5000 Euro. »Es muss von Anfang an klar sein, was ein Bürgerbegehren überhaupt bewirken kann«, sagte Lederer. Denn manche Aktivisten wüssten nicht, dass einige Bürgerentscheide lediglich Aufforderungen an das Bezirksamt seien. Außerdem wurde das Abstimmungsverfahren vereinfacht. Jeder macht nur noch ein Kreuz. Entweder beim Bürgervorschlag, beim Vorschlag der Bezirksverordnetenversammlung oder er stimmt mit »Nein«.

Lederer und der rechtspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Fritz Felgentreu, machten zudem deutlich, künftig verstärkt gegen Korruption und Bestechung vorzugehen. Nach niedersächsischem Vorbild soll in diesem Jahr eine Internetplattform eingerichtet werden. In diesem System können Hinweise über Korruptionsfälle hinterlassen werden. Der Tippgeber bleibt anonym. Eine Firma außerhalb der Verwaltung verschlüsselt seine Daten. In Niedersachsen führten zehn Prozent der Hinweise, die durch das Landeskriminalamt (LKA) ausgewertet würden, zu Ermittlungsverfahren, so Felgentreu. Wenn jedoch keine handfesten Anhaltspunkte vorlägen, würden die LKA-Experten dem Fall auch nicht weiter nachgehen. Dadurch könne laut Lederer der Gefahr des Denunziantentums entgegengewirkt werden.

Zusätzlich hat sich der Senat auf einen ehrenamtlich arbeitenden Ombudsmann geeinigt. Dieser wird als persönlicher Ansprechpartner für die Hinweisgeber fungieren. »Schleswig-Holstein hat mit einem Ombudsmann bereits gute Erfahrungen in der Korruptionsbekämpfung gemacht«, betonte Felgentreu.

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