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Keine Ausgleichszahlung bei wetterbedingtem Ausfall des Fluges

Bundesgerichtshof

Bei der Ryanair hatte ein Ehepaar einen Flug von Jerez de la Frontera in Spanien nach Deutschland gebucht. Der Abflug war für 10 Uhr Vormittag vorgesehen, doch der Flug wurde wegen starken Nebels annulliert. Das dafür eingeteilte Flugzeug landete statt in Jerez in Sevilla und flog von dort direkt zurück. Dem Ehepaar wurde ein Ersatzflug zwei Tage später angeboten, was die Reisenden ablehnten. Mit ...

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