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Unfall mit Mietwagen

Urteil

Der Mann hatte einen Unfall mit einem gemieteten Transporter. Verständigt der Mieter nicht die Polizei, haftet er uneingeschränkt für den Schaden.

Für einen Umzug mietete Herr F. einen Transporter. Mit dem Autovermieter vereinbarte er für den Fall eines Unfalls gegen Aufpreis eine beschränkte Haftung mit Selbstbeteiligung von 500 Euro. Als der Mann versuchte, mit dem 2,67 Meter hohen Transporter eine 2,40 Meter hohe Unterführung zu passieren, beschädigte er das Dach des Mietwagens. Obwohl er laut den Mietbedingungen dazu verpflichtet gewesen...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/174657.unfall-mit-mietwagen.html

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