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Bundesarbeitsgericht: Wie weiter in der Rechtsprechung nach dem Fall »Emmely«?

Arbeitsrecht

Um es von vornherein auf einen Nenner zu bringen: Es kommt weiterhin grundsätzlich auf die konkreten Umstände des Einzelfalles an, die die Arbeitsgerichte zu werten und abzuwägen haben, welche Sanktion des Arbeitgebers angemessen ist. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) ist mit seiner Entscheidung am 10.6.2010 im Hinblick auf die Gewichtung der konkreten Umstände und der Interessenabwägung bei Bagatelldelikten von seiner bisherigen Praxis abgerückt. Bisher galt das »Bienenstichurteil« Bisher war das...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/174667.bundesarbeitsgericht-wie-weiter-in-der-rechtsprechung-nach-dem-fall-emmely.html

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