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Pause, dann weitersparen
Bausparvertrag
Wer die vermögenswirksamen Leistungen von seinem Arbeitgeber bisher in einen Bausparvertrag einzahlte und arbeitslos wird, kann den Vertrag laut Verband der Privaten Bausparkassen ruhen lassen. Wird später ein neues Beschäftigungsverhältnis aufgenommen, kann die Zahlung fortgesetzt werden. Gibt es vom neuen Arbeitgeber keine vermögenswirksamen Leistungen, kann man selbst die Initiative ergreifen u...
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