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Mieter dürfen selber renovieren

Schönheitsreparaturen

Zu den vielen Urteilen des Bundesgerichtshofes zum Thema Schönheitsreparaturen (Renovierung) ist ein neues Urteil hinzu gekommen.

Der BGH hatte über die Wirksamkeit einer Mietvertragsklausel zu entscheiden, in der ein Mieter verpflichtet wurde, die Schönheitsreparaturen in seiner Wohnung »ausführen zu lassen«. Dies könnte, so der BGH dahin gehend verstanden werden, dass Eigenleistungen des Mieters nicht erlaubt seien. Das heiße, die Renovierung habe immer durch eine Fachfirma zu erfolgen. Hierzu könne ein Mieter nicht verpfl...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/175161.mieter-duerfen-selber-renovieren.html

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