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Zehn Euro für den Besuch bei Oma

Flüchtlinge, die trotz Residenzpflicht ihren Landkreis verlassen wollen, müssen häufig zahlen

Von Bundesland zu Bundesland, ja, von Ausländerbehörde zu Ausländerbehörde werden die Gesetze unterschiedlich ausgelegt: Flüchtlinge, die der Residenzpflicht unterliegen, werden für Ausnahmegenehmigungen zum Besuch von Veranstaltungen, Gerichtsprozessen, Freunden oder Verwandten mal zur Kasse gebeten, mal nicht.

Die Fraktion der LINKEN im Kieler Landtag hat nach einer kleinen Anfrage an die Landesregierung kürzlich herausgefunden, dass die Stadt Flensburg für jede Ausnahmegenehmigung von der Residenzpflicht zehn Euro verlangt. Nun müssen sich die Verantwortlichen fragen lassen, ob die Gebühr für das benötigte Dokument die in mehr als bescheidenen Verhältnissen lebenden Flüchtlinge abschrecken soll, überha...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/175299.zehn-euro-fuer-den-besuch-bei-oma.html

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