Zehn Euro für den Besuch bei Oma

Flüchtlinge, die trotz Residenzpflicht ihren Landkreis verlassen wollen, müssen häufig zahlen

  • Dieter Hanisch
  • Lesedauer: 2 Min.
Von Bundesland zu Bundesland, ja, von Ausländerbehörde zu Ausländerbehörde werden die Gesetze unterschiedlich ausgelegt: Flüchtlinge, die der Residenzpflicht unterliegen, werden für Ausnahmegenehmigungen zum Besuch von Veranstaltungen, Gerichtsprozessen, Freunden oder Verwandten mal zur Kasse gebeten, mal nicht.

Die Fraktion der LINKEN im Kieler Landtag hat nach einer kleinen Anfrage an die Landesregierung kürzlich herausgefunden, dass die Stadt Flensburg für jede Ausnahmegenehmigung von der Residenzpflicht zehn Euro verlangt. Nun müssen sich die Verantwortlichen fragen lassen, ob die Gebühr für das benötigte Dokument die in mehr als bescheidenen Verhältnissen lebenden Flüchtlinge abschrecken soll, überhaupt solche Anträge zu stellen, oder ob man damit die klamme Kasse der Stadt aufzubessern versucht.

Gebühren werden teilweise auch in Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Baden-Württemberg, Hessen, Thüringen, Nordrhein-Westfalen und Bayern erhoben. Im Saarland und in Rheinland- Pfalz werden jeweils im ganzen Land Gebühren verlangt, wie eine Erhebung der Humanistischen Union voriges Jahr ergeben hat. Die Höhe der Gebühren ist nicht in allen Fällen einheitlich, sondern richtet sich manchmal nach dem Anlass. In Sachsen-Anhalt ist diese Praxis bereits vor wenigen Monaten vom Verwaltungsgericht Halle/Saale gerügt worden – mit dem Hinweis, dass keine gesetzliche Grundlage für solch ein behördliches Vorgehen existiere. Damit wurde der Klage eines aus Togo stammenden Flüchtlings stattgegeben. Aus Sachsen gibt es sogar einen im Dezember 2005 rechtskräftig gewordenen Erlass des Innenministeriums, der die Gebührenerhebung ebenfalls als unzulässige Maßnahme bezeichnet. Torsten Döhring, Referent beim schleswig-holsteinischen Flüchtlingsbeauftragten, teilt diese Auffassung: »Ich gehe davon aus, dass es keine Rechtsgrundlage für die Gebühren gibt.«

Wie wichtig das Behördenpapier für Flüchtlinge ist, wenn sie auf Reisen gehen, wird schon dadurch deutlich, dass die Zahl der eingeleiteten Verfahren wegen Verstößen gegen die Residenzpflicht im vergangenen Jahr angewachsen ist. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage der LINKEN hervor. Offenbar ist auch die Zahl der polizeilichen Kontrollen gestiegen.

Die Abgeordnete der LINKEN in Kiel, Antje Jansen, hat kein Verständnis für das Flensburger Vorgehen: »Wir sprechen hier über Menschen, die nach dem Asylbewerberleistungsgesetz noch viel weniger Geld haben als zum Beispiel Hartz-IV-Empfänger. Eigentlich gehört die Residenzpflicht ganz abgeschafft.« Die Grünen in Schleswig-Holstein unterstützen diese Forderung und nennen die Residenzpflicht ein »Freiluftgefängnis für Flüchtlinge und Asylbewerber«.

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