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Staffelprämie

Krankenkasse

u Krankenkassen dürfen Versicherten, die nur ab und zu zum Arzt gehen, keine gestaffelten Prämien als Belohnung anbieten. Das Bundessozialgericht in Kassel gab mit dieser Entscheidung dem Bundesversicherungsamt Recht, das einer Betriebskrankenkasse eine entsprechende Satzungsänderung nicht genehmigt hat. Grundsätzlich seien solche Wahltarife erlaubt, allerdings gelte das Alles-oder-nichts-Prinzip,...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/175699.staffelpraemie.html

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