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Wenn Mieter selber tätig werden wollen

Aufrechnung

Ein Vermieter haftet grundsätzlich immer für die im Mietvertrag zugesicherte Eigenschaft der Wohnung. Wenn daran ein erheblicher Mangel, wie z. B. Schimmelbefall, entsteht, ist der Vermieter unverzüglich zu informieren, um den Schaden beseitigen zu lassen. Zu dieser Meldung sind Mieter sogar gesetzlich verpflichtet (siehe § 536c BGB). Wird das unterlassen, kann der Mieter schadenersatzpflichtig we...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/175703.wenn-mieter-selber-taetig-werden-wollen.html

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