Artikel per E-Mail empfehlen
Sie versenden Überschrift und Teaser sowie den Link auf den Artikel im Online-Angebot von nd. Optional können Sie noch eine Nachricht dazuschreiben.
Sie versenden nur einen Auszug und einen Link, nicht den gesamten Text des Artikels.
Wenn Mieter selber tätig werden wollen
Aufrechnung
Ein Vermieter haftet grundsätzlich immer für die im Mietvertrag zugesicherte Eigenschaft der Wohnung. Wenn daran ein erheblicher Mangel, wie z. B. Schimmelbefall, entsteht, ist der Vermieter unverzüglich zu informieren, um den Schaden beseitigen zu lassen. Zu dieser Meldung sind Mieter sogar gesetzlich verpflichtet (siehe § 536c BGB). Wird das unterlassen, kann der Mieter schadenersatzpflichtig we...
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/175703.wenn-mieter-selber-taetig-werden-wollen.html
Bitte alle mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.