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Rechtsfrage

Recht auf Internetzugang für alle Betriebsräte

Arbeitgeber müssen grundsätzlich für alle Mitglieder eines Betriebsrats eigene E-Mail-Adressen einrichten und einen Internetzugang gewähren. Das entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt. Nach dem Gesetz müsse der Arbeitgeber der Arbeitnehmervertretung für seine laufende Geschäftsführung die erforderlichen Informations- und Kommunikationstechniken zur Verfügung stellen. Im konkreten Fall ...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/175821.rechtsfrage.html

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