Rechtsfrage

Recht auf Internetzugang für alle Betriebsräte

  • Lesedauer: 1 Min.

Arbeitgeber müssen grundsätzlich für alle Mitglieder eines Betriebsrats eigene E-Mail-Adressen einrichten und einen Internetzugang gewähren. Das entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt. Nach dem Gesetz müsse der Arbeitgeber der Arbeitnehmervertretung für seine laufende Geschäftsführung die erforderlichen Informations- und Kommunikationstechniken zur Verfügung stellen.

Im konkreten Fall verlangte der Duisburger Betriebsrat des Versicherungskonzerns HUK Coburg, dass die Firma für alle Betriebsräte einen Internetzugang und eigene E-Mail-Adressen einrichtet. Jedes Mitglied müsse die Gelegenheit haben, sich im Internet über betriebsverfassungsrechtliche Fragen zu informieren, so die Begründung. Auch das Versenden von E-Mails an firmenexterne Personen, etwa an Referenten für Fortbildungsveranstaltungen, müsse möglich sein (Az.: 7 ABR 80/08). epd

Werde Mitglied der nd.Genossenschaft!
Seit dem 1. Januar 2022 wird das »nd« als unabhängige linke Zeitung herausgeben, welche der Belegschaft und den Leser*innen gehört. Sei dabei und unterstütze als Genossenschaftsmitglied Medienvielfalt und sichtbare linke Positionen. Jetzt die Beitrittserklärung ausfüllen.
Mehr Infos auf www.dasnd.de/genossenschaft

Linken, unabhängigen Journalismus stärken!

Mehr und mehr Menschen lesen digital und sehr gern kostenfrei. Wir stehen mit unserem freiwilligen Bezahlmodell dafür ein, dass uns auch diejenigen lesen können, deren Einkommen für ein Abonnement nicht ausreicht. Damit wir weiterhin Journalismus mit dem Anspruch machen können, marginalisierte Stimmen zu Wort kommen zu lassen, Themen zu recherchieren, die in den großen bürgerlichen Medien nicht vor- oder zu kurz kommen, und aktuelle Themen aus linker Perspektive zu beleuchten, brauchen wir eure Unterstützung.

Hilf mit bei einer solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl.

Unterstützen über:
  • PayPal