Rechtsfrage
Recht auf Internetzugang für alle Betriebsräte
Arbeitgeber müssen grundsätzlich für alle Mitglieder eines Betriebsrats eigene E-Mail-Adressen einrichten und einen Internetzugang gewähren. Das entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt. Nach dem Gesetz müsse der Arbeitgeber der Arbeitnehmervertretung für seine laufende Geschäftsführung die erforderlichen Informations- und Kommunikationstechniken zur Verfügung stellen.
Im konkreten Fall verlangte der Duisburger Betriebsrat des Versicherungskonzerns HUK Coburg, dass die Firma für alle Betriebsräte einen Internetzugang und eigene E-Mail-Adressen einrichtet. Jedes Mitglied müsse die Gelegenheit haben, sich im Internet über betriebsverfassungsrechtliche Fragen zu informieren, so die Begründung. Auch das Versenden von E-Mails an firmenexterne Personen, etwa an Referenten für Fortbildungsveranstaltungen, müsse möglich sein (Az.: 7 ABR 80/08). epd
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