Junge Dealer in Brandenburger Heime?

Senat erwägt Aufhebung der Aufenthaltspflicht für Betroffene

  • Lesedauer: 2 Min.

(dpa). Berlin schließt eine Aufhebung der Residenzpflicht für minderjährige Drogendealer mit Asylbewerberstatus nicht aus. Somit könnten sie auch in Brandenburger Heimen betreut werden. Bei Kindern, die immer wieder durch Rauschgifthandel auffielen, sei ein solcher Schritt »im Einzelfall« möglich, sagte eine Sprecherin der Senatsinnenverwaltung. Die Residenzpflicht schreibt Asylbewerbern vor, sich ständig in einer bestimmten Kommune oder einem Landkreis aufzuhalten. Die Landheime seien »geeignete Einrichtungen«, um die Jugendlichen dauerhaft von Berlins Drogenszene fernzuhalten.

Unterdessen bleiben zwei aus Jugendeinrichtungen entlaufene Drogenhändler weiter vermisst. Die Jungen im angeblichen Alter von elf und 13 Jahren seien bislang nicht wieder aufgetaucht, sagte eine Polizeisprecherin. Beide waren mehrmals beim Handel mit Heroin erwischt worden, der 13-Jährige zuletzt am vergangenen Donnerstag in Kreuzberg. Kurz nach der Übergabe an den Kindernotdienst wurde er erneut als vermisst gemeldet. Der aus dem Libanon stammende Elfjährige verschwand am selben Tag aus einem Heim in Marzahn-Hellersdorf, in dem er vorübergehend untergebracht war.

Wegen des Katz-und-Maus-Spiels erwägen die Jugendbehörden eine Unterbringung in Brandenburg. Dort gibt es abgelegene Einrichtungen auf dem Land, wo sich die Jugendlichen der ständigen Betreuung nur schwer entziehen können. Die räumliche Trennung sei eine gute Möglichkeit, das Problem in den Griff zu bekommen, sagte die für den elfjährigen Kinderdealer zuständige Jugendbezirksstadträtin von Berlin-Zehlendorf, Anke Otto. Allerdings habe das Kind Asyl beantragt. Die Residenzpflicht verhindere, dass es einfach so nach Brandenburg verschickt werden könne.

Ähnlich äußerte sich das Evangelische Jugend- und Fürsorgewerk (EJF), das in Brandenburg eine Jugendhilfeeinrichtung in Frostenwalde (Uckermark) betreibt. »Erst muss sein Aufenthaltsstatus in der Bundesrepublik geklärt werden und dann könnte er uns vom Jugendamt zugewiesen werden«, sagte die EJF-Leiterin Julie von Stülpnagel. Die Sprecherin der Senatsinnenverwaltung verwies aber darauf, dass eine Aufhebung der Residenzpflicht in diesen Fällen möglich sei.

Unterdessen forderte der Integrationsbeauftragte des Senats, Günter Piening (Grüne), die Diskussion über jugendliche Straftäter unabhängig von deren Herkunft zu führen. In den Heimen säßen ebenso deutsche Jugendliche wie solche mit Migrationshintergrund, sagte Piening dem Deutschlandradio Kultur. Probleme müssten benannt, aber auch die Erfolge der Integration anerkannt werden. Hier gebe es »eine große Schieflage in den Medien«, beklagte der Integrationsbeauftragte.

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