Mehr Freiheit für Asylbewerber

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(dpa/ND). Berlin und Brandenburg lockern von heute an die sogenannte Residenzpflicht. Asylbewerber und geduldete Ausländer können nun problemlos in das andere Land fahren. Ausgenommen sind Straftäter. Das teilten das brandenburgische Innenministerium und die Berliner Innenverwaltung gestern mit. Bisher musste bei der Ausländerbehörde eine Reiseerlaubnis beantragt werden. Nun kann bei der zuständigen Ausländerbehörde eine Dauererlaubnis beantragt werden. Die Lockerung gilt nur für die Zeit der Aufenthaltsgenehmigung oder Duldung. Der Wohnsitz darf nicht dauerhaft gewechselt werden. Betroffen sind in Brandenburg etwa 1100 Asylbewerber und 1700 Geduldete, in Berlin etwa 1700 Asylbewerber und etwa 3500 Geduldete. Beide Länder wollen eine Bundesratsinitiative starten. Die Bewegungsfreiheit von Asylbewerbern und Geduldeten solle in angrenzenden Bundesländern allgemein gestattet werden. Der integrationspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Kurt Wansner, bezeichnete den Erlass als »falsches Signal für Berlin«. Die Zuweisung der Asylbewerber in verschiedene Bundesländer werde ausgehebelt.

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