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Familie

Urteile

Unterzeichnet Ehepartner A. im Krankenhaus einen privatärztlichen Behandlungsvertrag, damit Ehepartner B. vom Chef behandelt und beraten wird, ohne einen Zusatz des Inhalts hinzuzufügen, dass er/sie den Vertrag nur als Vertreter von B. unterschreibt, so haftet auch A. für die aus der Heilbehandlung von B. resultierenden Arzneikosten. In einer Ehe haben beide Partner für die Kosten einer angemessen...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/176649.familie.html

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