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Leichentücher, Mausoleen und Heimaterde
Senat will muslimische Bestattungen ermöglichen, andere Zuwanderergruppen bleiben jedoch unberücksichtigt
Der Senat hat eine Änderung des Bestattungsgesetzes beschlossen und kommt damit Muslimen entgegen. Denn nach muslimischer Tradition bestattet man Tote nur im Leichentuch, nicht im Sarg. In Deutschland gilt aber bisher zumeist Sargzwang, sofern ein Leichnam nicht eingeäschert wird.
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