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Leichentücher, Mausoleen und Heimaterde

Senat will muslimische Bestattungen ermöglichen, andere Zuwanderergruppen bleiben jedoch unberücksichtigt

  • Marina Mai
  • Lesedauer: 4 Min.

Der Senat hat eine Änderung des Bestattungsgesetzes beschlossen und kommt damit Muslimen entgegen. Denn nach muslimischer Tradition bestattet man Tote nur im Leichentuch, nicht im Sarg. In Deutschland gilt aber bisher zumeist Sargzwang, sofern ein Leichnam nicht eingeäschert wird. Die sarglose Bestattung inklusive der unter Muslimen üblichen rituellen Waschungen soll ab 2011 möglich sein, allerdings nur in zwei muslimischen Grabfeldern in Kreuzberg und Gatow.

Die ersten türkischen Zuwanderer sind jetzt über 60 Jahre alt. Beerdigungen werden in den nächsten Jahren stark zunehmen. Viele Familien haben ihre Toten bisher in die Türkei überführen lassen. Statistiken gibt es nicht, geschätzt wird zwischen 70 und 90 Prozent. »Da hat der Sargzwang in Berlin eine große Rolle gespielt«, sagt die SPD-Abgeordnete Ülker Radziwill. Aber nicht nur: »Für viele war das Herkunftsdorf in der Türkei mit dem dortigen Familiennetz genauso Heimat wie Berlin.« Erst mit der Verwurzelung der Kinder in Deutschland siegte bei einigen der Pragmatismus über den Wunsch, in der »Heimaterde« die letzte Ruhe zu finden. Die Kinder können sich in Berlin leichter um die Grabpflege kümmern. Die Gesetzesänderung geht auf einen Wunsch türkischer Vereine zurück. Doch der Senat hat nur die Wünsche dieser einzigen ethnischen Gruppe berücksichtigt, deren Vereine inzwischen ihre Wünsche selbst an die Politik herantragen. Vereine von anderen Zuwanderergruppen sind noch nicht so weit.

Am leichtesten hätte man mit der Gesetzesänderung auch den Wünschen der hinduistischen Zuwanderer aus Indien nachkommen können. Ihre Totenzeremonie schreibt alternativ zur Verbrennung ebenfalls ein Leichentuch vor, erläutert Somashekar Reddy von der Indischen Solidaritätsaktion. So würde die Gesetzesänderung ihren Wünschen eigentlich entgegenkommen, wäre das Leichentuch nicht an zwei muslimische Friedhöfe in der Stadt gebunden.

Auch muslimische Bosnier geraten beim Umgang mit dem Tod an die Grenzen der Berliner Gesetze. »Sie wollen ganz überwiegend ihre Toten nach Bosnien überführen lassen«, ist die Erfahrung von Bestatterin Snjzana Cvitovic. Nicht wegen der Bestattungsgesetze, sondern weil sie selbst den Wunsch haben, im Alter nach Bosnien zurückzukehren und dann ihre Toten gleich dorthin bringen wollen. An kaum einem Thema kann man die Verwurzelung von Migranten in Deutschland so gut ablesen wie am Wunschort der Bestattung. »Aber Bosnier haben den Wunsch, die Überführung im Leichentuch vorzunehmen«, so die Bestatterin. Das lassen Gesetze nicht zu.

Ähnlich erlauben die Gesetze Russlanddeutschen nicht, ihre Toten auf traditionelle Weise zu beweinen. Die russlanddeutsche evangelische Pfarrerin aus Marzahn, Swetlana Bossauer, sagt: »Sie haben keine Berührungsängste mit Toten wie andere Deutsche. Die Bestattung war auch Angelegenheit der Familie und nicht so sehr gesetzlich geregelt.« So hätte sich die Gewohnheit verankert, die Toten einen bis drei Tage lang zu Hause aufzubewahren und zu beweinen. In Russland ist das üblich und führt nicht zu hygienischen Problemen. In Deutschland schreibt das Gesetz hingegen vor, dass Tote unverzüglich nach der amtlichen Todesfeststellung ins Kühlhaus gehören.

Für andere Minderheiten müsste kein Gesetz, es müssten lediglich Friedhofsordnungen geändert werden, damit sie ihre Toten auf traditionelle Weise beerdigen können. Denn bei kaum einem Thema halten sich Traditionen so beharrlich wie beim Umgang mit dem Tod.

So begraben traditionell gesinnte Vietnamesen ihre Toten zunächst für drei Jahre auf dem Friedhof und dann auf einem traditionellen Ort. Grabverträge für drei Jahre sind in Deutschland aber nicht üblich. Deutsche Sinti und Roma bevorzugen eine gemauerte Gruft, weil der Sarg keinen Kontakt zur Erde haben soll. Die lassen nur einzelne Friedhöfe zu, ist die Erfahrung von Rüdiger Benninghaus von Rom e. V. Unterbelegte Friedhöfe würden von einer kulturellen Öffnung profitieren.

Ob Tote in die ursprüngliche Heimat überführt werden oder in Deutschland beerdigt werden, hängt auch von der Friedhofskultur ab. So emigrierten zahlreiche Russen vor und unmittelbar nach der Oktoberrevolution 1917 nach Deutschland. Mangels Kühltechnik mussten die Toten in Deutschland begraben werden. In Tegel hat sich ein Friedhof darauf spezialisiert, Erde aus Russland geholt und eine orthodoxe Kirche erbaut: So liegen die Toten in Berlin nahe den Verwandten, aber dennoch in russischer Erde.

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