Fahrverbot

Raserei

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Wird eine Schauspielerin auf der Autobahn mit 146 km/h geblitzt (Höchstgeschwindigkeit: 100 km/h), ist neben einer Geldbuße auch ein Fahrverbot von einem Monat angebracht. Das grob verkehrswidrige Verhalten erlaubt keine Ausnahme. Die Schauspielerin muss zwar zu ihren Einsatzorten weite Strecken zurücklegen, kann aber aufgrund ihres überdurchschnittlichen Einkommens dafür vorübergehend einen Fahrer beschäftigen.

Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm vom 29. Juni 2010, Az. III-3 RBs 120/10

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