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Tarifmehrheit statt Tarifeinheit? Grundsatz »Ein Betrieb – ein Tarifvertrag« höchstrichterlich gekippt

Arbeitsverhältnisse

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschied in zwei Beschlüssen vom 23. Juni 2010 (Az. 10 AS 2/10 und 10 AS 3/10), vom Grundsatz der Tarifeinheit im Betrieb abzugehen und Tarifmehrheit zuzulassen. Der 4. BAG-Senat hatte schon im Januar 2010 erklärt, dass Tarifverträge, »... die den Inhalt, Abschluss und die Beendigung von Arbeitsverhältnissen ordnen, zwingend und unmittelbar nach § 4 Tarifvertragsgesetz (TVG)« gelten.

»Sie können auch dann nicht nach dem Grundsatz der Tarifeinheit verdrängt werden, wenn der Arbeitgeber durch seine Mitgliedschaft in einem tarifabschließenden Arbeitgeberverband zugleich an einem mit einer anderen Gewerkschaft für Arbeitsverhältnisse derselben Art geschlossenen Tarifvertrag unmittelbar gebunden ist« (Beschlüsse vom 27. Januar 2010, Az. 4 AZR 537/08 (A) und 4 AZR 549/08 (A)). Ein ü...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/177135.tarifmehrheit-statt-tarifeinheit-grundsatz-ein-betrieb-n-ein-tarifvertrag-hoechstrichterlich-gekippt.html

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