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Wer zahlt die Abschleppkosten?

Auto/Verkehr

Der letzteingetragene Kfz-Halter und frühere Eigentümer kann als Zustandsstörer für die Abschleppkosten seines früheren Fahrzeugs herangezogen werden. Das, so der Limburger Fachanwalt für Verkehrsrecht Klaus Schmidt-Strunk, hat das Verwaltungsgericht (VG) Göttingen am 22. Juli 2010, (Az. 1 A 25/10) entschieden. In dem Fall ist der Kläger letzteingetragener Halter eines Pkw BMW. Im März 2006 hatte ...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/177641.wer-zahlt-die-abschleppkosten.html

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